top of page
AG Duisburg-Ruhrort, Beschluss vom Januar 2020

Ausgangslage:

Eheschließung: 1966

Scheidung und Versorgungsausgleich: 1988

Ausgeglichene Versorgungsanrechte: Ärzteversorgung

Ausgleichswert in der damaligen Größenordnung (mtl.): 0,00 € - 500,00 €

Ausgleich zu Lasten: geschiedener Ehemann

geschiedene Ehefrau verstorben: 2018

geschiedener Ehemann, bereits im Versorgungsbezug, beantragt 07/2019 für die Zukunft Wegfall des VA

Gerichtliche Entscheidung (Beschluss):

Ein Versorgungsausgleich findet nicht statt.

[Hinweis: Entscheidung mit Wirkung ab dem ersten Tag des Folgemonats der Antragstellung, hier m.W. ab 01.08.2019]

 

Verlieren Sie keine Zeit - Kostenlose Ersteinschätzung!

Nehmen Sie am Besten sofort mit uns Kontakt auf!

Abänderungsentscheidungen in Versorgungsausgleichssachen wirken (erst) ab dem ersten Tag des Monats, der auf den Zeitpunkt der Antragstellung folgt, also nicht rückwirkend.

Zuwarten kann daher Geld kosten.

bottom of page