Dr. Mayer & Kügler
Rechtsanwälte PartG mbB
Versorgungsausgleichs-Hotline: 0561 701 609 61
AG Landshut, Beschluss vom Juli 2019
Ausgangslage:
Eheschließung: 1976
Scheidung und Versorgungsausgleich: 1997
Ausgeglichene Versorgungsanrechte: Apothekerversorgung
Ausgleichswert in der damaligen Größenordnung (mtl.): 0,00 € - 500,00 €
Ausgleich zu Lasten: geschiedener Ehemann
geschiedene Ehefrau verstorben: 2018
geschiedener Ehemann, bereits im Versorgungsbezug, beantragt 01/2019 für die Zukunft Wegfall des VA
Gerichtliche Entscheidung (Beschluss):
Ein Versorgungsausgleich findet nicht statt.
[Hinweis: Entscheidung mit Wirkung ab dem ersten Tag des Folgemonats der Antragstellung, hier m.W. ab 01.02.2019]
Verlieren Sie keine Zeit - Kostenlose Ersteinschätzung!
Nehmen Sie am Besten sofort mit uns Kontakt auf!
Abänderungsentscheidungen in Versorgungsausgleichssachen wirken (erst) ab dem ersten Tag des Monats, der auf den Zeitpunkt der Antragstellung folgt, also nicht rückwirkend.
Zuwarten kann daher Geld kosten.