top of page
AG Mettmann, Beschluss vom März 2018

Ausgangslage:

Eheschließung: 1970

Scheidung und Versorgungsausgleich: 1985

Ausgeglichene Versorgungsanrechte: Pension

Ausgleichswert in der damaligen Größenordnung (mtl.): 0,00 € - 500,00 €

Ausgleich zu Lasten: geschiedener Ehemann

geschiedene Ehefrau verstorben: 2004

geschiedener Ehemann, bereits im Rentenbezug, beantragt 12/2017 für die Zukunft Wegfall des VA

Gerichtliche Entscheidung (Beschluss):

Ein Versorgungsausgleich findet nicht statt.

[Hinweis: Entscheidung mit Wirkung ab dem ersten Tag des Folgemonats der Antragstellung, hier m.W. ab 01.01.2018]

 

Verlieren Sie keine Zeit - Kostenlose Ersteinschätzung!

Nehmen Sie am Besten sofort mit uns Kontakt auf!

Abänderungsentscheidungen in Versorgungsausgleichssachen wirken (erst) ab dem ersten Tag des Monats, der auf den Zeitpunkt der Antragstellung folgt, also nicht rückwirkend.

Zuwarten kann daher Geld kosten.

bottom of page