Dr. Mayer & Kügler
Rechtsanwälte PartG mbB
Versorgungsausgleichs-Hotline: 0561 701 609 61
AG Offenburg, Beschluss vom April 2019
Ausgangslage:
Eheschließung: 1977
Scheidung und Versorgungsausgleich: 2003
Ausgeglichene Versorgungsanrechte: Rente, Zusatzversorgung
Ausgleichswert in der damaligen Größenordnung (mtl.): 0,00 € - 500,00 €
Ausgleich zu Lasten: geschiedene Ehefrau
geschiedener Ehemann verstorben: 2018
geschiedene Ehefrau, bereits im Rentenbezug, beantragt 10/2018 für die Zukunft Wegfall des VA
Gerichtliche Entscheidung (Beschluss):
Mit Wirkung ab 01.11.2018 findet ein Versorgungsausgleich nicht mehr statt.
[Hinweis: Entscheidung mit Wirkung ab dem ersten Tag des Folgemonats der Antragstellung, hier m.W. ab 01.11.2018]
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Abänderungsentscheidungen in Versorgungsausgleichssachen wirken (erst) ab dem ersten Tag des Monats, der auf den Zeitpunkt der Antragstellung folgt, also nicht rückwirkend.
Zuwarten kann daher Geld kosten.