top of page
AG Wolfratshausen, Beschluss vom Mai 2019

Ausgangslage:

Eheschließung: 1966

Scheidung und Versorgungsausgleich: 1998

Ausgeglichene Versorgungsanrechte: Ärzteversorgung

Ausgleichswert in der Größenordnung (mtl.): 0,00 € - 500,00 €

Ausgleich zu Lasten: geschiedener Ehefrau

geschiedener Ehemann verstorben: 2010

geschiedener Ehefrau, bereits im Versorgungsbezug, beantragt 01/2019 für die Zukunft Wegfall des VA

Gerichtliche Entscheidung (Beschluss):

Ein Versorgungsausgleich findet nicht statt.

[Hinweis: Entscheidung mit Wirkung ab dem ersten Tag des Folgemonats der Antragstellung, hier m.W. ab 01.02.2019]

 

Verlieren Sie keine Zeit - Kostenlose Ersteinschätzung!

Nehmen Sie am Besten sofort mit uns Kontakt auf!

Abänderungsentscheidungen in Versorgungsausgleichssachen wirken (erst) ab dem ersten Tag des Monats, der auf den Zeitpunkt der Antragstellung folgt, also nicht rückwirkend.

Zuwarten kann daher Geld kosten.

bottom of page