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AG Aachen, Beschluss vom Oktober 2019

Ausgangslage:

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Eheschließung: 1971

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Scheidung und Versorgungsausgleich: 1990

Ausgeglichene Versorgungsanrechte: gesetzliche Rente, Pension

Ausgleichswert in der Größenordnung (mtl.): 500,00 € - 1.000,00 €

Ausgleich zu Lasten: geschiedener Ehefrau

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geschiedener Ehemann verstorben: 2017

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geschiedene Ehemann, bereits im Pensionsbezug, beantragt 05/2019 für die Zukunft Wegfall des VA

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Gerichtliche Entscheidung (Beschluss):

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Ein Versorgungsausgleich findet nicht statt.

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[Hinweis: Entscheidung mit Wirkung ab dem ersten Tag des Folgemonats der Antragstellung, hier m.W. ab 01.06.2019]

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Abänderungsentscheidungen in Versorgungsausgleichssachen wirken (erst) ab dem ersten Tag des Monats, der auf den Zeitpunkt der Antragstellung folgt, also nicht rückwirkend.

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Zuwarten kann daher Geld kosten.

Versorgungsausgleichs-Hotline: 0561 701 609 61

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