Dr. Mayer & Kügler
Rechtsanwälte PartG mbB
Versorgungsausgleichs-Hotline: 0561 701 609 61
AG Wittenberg, Beschluss vom April 2020
Ausgangslage:
Eheschließung: 1975
Scheidung und Versorgungsausgleich: 2007
Ausgeglichene Versorgungsanrechte: gesetzliche Rente und Pensione
Ausgleichswert in der Größenordnung (mtl.): 0,00 € - 500,00 €
Ausgleich zu Lasten: geschiedener Ehefrau
geschiedener Ehemann verstorben: 2013
geschiedene Ehefrau, bereits im Pensionsbezug, beantragt 05/2019 für die Zukunft Wegfall des VA
Gerichtliche Entscheidung (Beschluss):
Ein Versorgungsausgleich findet nicht statt.
[Hinweis: Entscheidung mit Wirkung ab dem ersten Tag des Folgemonats der Antragstellung, hier m.W. ab 01.06.2019]
Verlieren Sie keine Zeit - Kostenlose Ersteinschätzung!
Nehmen Sie am Besten sofort mit uns Kontakt auf!
Abänderungsentscheidungen in Versorgungsausgleichssachen wirken (erst) ab dem ersten Tag des Monats, der auf den Zeitpunkt der Antragstellung folgt, also nicht rückwirkend.
Zuwarten kann daher Geld kosten.