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Altfälle

Das Recht des Versorgungsausgleichs wurde mehrfach reformiert.

Eine besonders einschneidende Änderung fand zum 01.09.2009 statt. Zu diesem Zeitpunkt wurde das Gesetz über den Versorgungsausgleich (Versorgungsausgleichsgesetz - VersAusglG) eingeführt.

Symbolbild älterer Mann

(Symbolbild älterer Mann)


Aus dem Blickwinkel des aktuellen Rechts stellen sich daher solche Fälle, die nach dem bis zum 31.08.2009 geltenden gesetzlichen Bestimmungen über den Versorgungsausgleich entschieden wurden, als Altfälle dar.

Der Begriff des Altfalls ist kein im Gesetz selbst verwendeter Begriff.

Der Begriff ist gleichwohl in der Rechtspraxis wichtig, weil für Altfälle andere Regeln gelten können.

Insbesondere bestehen bei den Altfällen beim Tod des ausgleichsberechtigten Ehegatten, in der Regel der Ex-Frau, interessante Ansätze, um den Versorgungsausgleich für die Zukunft aufzuheben.

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