Ausgleichswert (§ 1 VersAusglG)
In § 1 Abs. 1 VersAusglG wird zunächst der Begriff des Ehezeitanteils definiert. Die Ehezeitanteile sind jeweils zur Hälfte zwischen den...
Dr. Mayer & Kügler
Rechtsanwälte PartG mbB
Versorgungsausgleichs-Hotline: 0561 701 609 61