Wirksamkeitszeitpunkt einer Abänderung beim Versorgungsausgleich (§ 226 Abs. 4 FamFG)
Unter bestimmten Umständen kann eine Entscheidung über einen Versorgungsausgleich durch ein Abänderungsverfahren korrigiert werden....
Dr. Mayer & Kügler
Rechtsanwälte PartG mbB
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