TIPP: Alte Scheidungsunterlagen aufbewahren
Gerade wenn die Scheidung mit Versorgungsausgleich lange zurückliegt:
Betroffene sollten ihre Scheidungsunterlagen - v.a. in sog. Altfällen - aufbewahren. Dies erleichtert bei Tod des ausgleichsberechtigten Ehegatten die Prüfung, ob zum Beispiel eine Abänderung des Versorgungsausgleichs wegen Tod der ausgleichsberechtigten Person möglich ist.
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Zumindest sollte man wissen, bei welchem Gericht die Scheidung mit Versorgungsausgleich durchgeführt wurde, um ggf. innerhalb der gerichtlichen Aufbewahrungsfristen noch an Abschriften zu gelangen.