TIPP: Alte Scheidungsunterlagen aufbewahren
Gerade wenn die Scheidung mit Versorgungsausgleich lange zurückliegt:
Betroffene sollten ihre Scheidungsunterlagen - v.a. in sog. Altfällen - aufbewahren. Dies erleichtert bei Tod des ausgleichsberechtigten Ehegatten die Prüfung, ob zum Beispiel eine Abänderung des Versorgungsausgleichs wegen Tod der ausgleichsberechtigten Person möglich ist.
(Symbolbild)
Zumindest sollte man wissen, bei welchem Gericht die Scheidung mit Versorgungsausgleich durchgeführt wurde, um ggf. innerhalb der gerichtlichen Aufbewahrungsfristen noch an Abschriften zu gelangen.
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