FamFG
Die Bezeichnung "FamFG" ist die amtliche Abkürzung für das grundsätzlich am 01.09.2009 in Kraft getretene Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG).
Es wurde als Art. 1 des Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-Reformgesetz–FGG-RG) vom 17.12.2008, BGBl. I 2586, eingeführt.
(Symbolbild Gesetzbuch)
Es enthält unter anderem das - schlagwortartig formuliert - Familienverfahrensrecht, welches zuvor noch direkt in der ZPO (Zivilprozessordnung) enthalten war. Verweisungen auf die ZPO finden sich nach wie vor.
In den §§ 217 bis 229 FamFG finden sich Bestimmungen über Versorgungsausgleichssachen.
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