SG Berlin v. 15.08.2016, Az. S 10 R 5245/14: Anpassung wegen Tod der ausgleichsberechtigten Person
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Dr. Mayer & Kügler
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Wer sich zum Thema Einstellung des Versorgungsausgleichs wegen Tod der durch den Versorgungsausgleich begünstigten Person informiert, stößt schnell auf eine aktuelle Entscheidung des Sozialgerichts Berlin (SG Berlin), Urteil v. 15.08.2016, Az. S 10 R 5245/14. Diese Entscheidung betrifft allerdings nur die Anpassung wegen Tod der ausgleichsberechtigten Person und nicht die - in Altfällen bestehende - Möglichkeit der über das Familiengericht zu bewirkenden Abänderung wegen Tod


Anpassung wegen Tod der ausgleichsberechtigten Person
Die in den §§ 37, 38 VersAusglG geregelte Anpassung wegen Tod der ausgleichsberechtigten Person stellt einen Anwendungsfall der sog. Anpassung von Versorgungsausgleichentscheidungen dar. Die Vorschriften bewirken einen Stopp der auf den Versorgungsausgleich beruhende Kürzung der Versorgung des Ausgleichspflichtigen (also etwa - bei der klassichen Hausfrauen-Ehe - des geschiedenen Ehemannes) im Falle des vorzeitigen Versterbens der ausgleichsberechtigten Person (also etwa der
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