Versorgungsausgleich - Geschichte
1. Während der Zugewinnausgleich bereits seit 1958 galt, wurde der Versorgungsausgleich erst gut 20 Jahre später, nämlich durch das Erste Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts (1. EheRG), mit Wirkung zum 01.07.1977 eingeführt. Der Versorgungsausgleich ist somit dann anwendbar, wenn das Scheidungsurteil nach dem 30.06.1977 verkündet wurde. Er kommt damit, sofern nicht aufgrund anderer Umstände ausgeschlossen, auch dann zur Anwendung, wenn eine vor diesem Zeitpunkt ges