VersAusglG
Die Bezeichnung "VersAusglG" ist die amtliche Abkürzung für das am 01.09.2009 in Kraft getretene Gesetz über den Versorgungsausgleich (Versorgungsausgleichsgesetz - VersAusglG). Es wurde als Art. 1 des Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs (VAStrRefG) vom 03.04.2009, BGBl. I 700, eingeführt. (Symbolbild Gesetz nachlesen) Während vor dem 01.09.2009 wesentliche Teile des Rechts des Versorgungsausgleichs noch im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) enthalten waren, findet