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VersAusglG

Die Bezeichnung "VersAusglG" ist die amtliche Abkürzung für das am 01.09.2009 in Kraft getretene Gesetz über den Versorgungsausgleich (Versorgungsausgleichsgesetz - VersAusglG).

Es wurde als Art. 1 des Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs (VAStrRefG) vom 03.04.2009, BGBl. I 700, eingeführt.

Symbolbild Gesetz nachlesen

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Während vor dem 01.09.2009 wesentliche Teile des Rechts des Versorgungsausgleichs noch im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) enthalten waren, findet sich dort jetzt in § 1587 nur noch eine Verweisung auf das VersAusglG:

"Nach Maßgabe des Versorgungsausgleichsgesetzes findet zwischen den geschiedenen Ehegatten ein Ausgleich von im In- oder Ausland bestehenden Anrechten statt, insbesondere aus der gesetzlichen Rentenversicherung, aus anderen Regelsicherungssystemen wie der Beamtenversorgung oder der berufsständischen Versorgung, aus der betrieblichen Altersversorgung oder aus der privaten Alters- und Invaliditätsvorsorge."

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