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Versorgungsausgleich - Begriff

Der Begriff des Versorgungsausgleich bezeichnet ein Rechtsinstitut des Familienrechts.

Er findet grundsätzlich zwischen geschiedenen Ehegatten statt. Es handelt sich um einen Ausgleich von im In- und Ausland bestehenden Anrechten, insbesondere aus der gesetzlichen Rentenversicherung, aus anderen Regelsicherungssystemen wie der Beamtenversorgung oder berufsständischen Versorgung, aus der betrieblichen Altersversorgung oder aus der privaten Alters- und Invaliditätsversorgung (§ 1587 BGB).

Symbolbild Waage

(Symbolbild Waage)


Der Versorgungsausgleich wurde zum 01.07.1977 in Deutschland eingeführt.

Zwischenzeitlich gibt es auch in einigen anderen Staaten ähnliche Ausgleichssysteme, zum Beispiel in der Schweiz.

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