Versorgungsausgleich - Begriff
Der Begriff des Versorgungsausgleich bezeichnet ein Rechtsinstitut des Familienrechts.
Er findet grundsätzlich zwischen geschiedenen Ehegatten statt. Es handelt sich um einen Ausgleich von im In- und Ausland bestehenden Anrechten, insbesondere aus der gesetzlichen Rentenversicherung, aus anderen Regelsicherungssystemen wie der Beamtenversorgung oder berufsständischen Versorgung, aus der betrieblichen Altersversorgung oder aus der privaten Alters- und Invaliditätsversorgung (§ 1587 BGB).

(Symbolbild Waage)
Der Versorgungsausgleich wurde zum 01.07.1977 in Deutschland eingeführt.
Zwischenzeitlich gibt es auch in einigen anderen Staaten ähnliche Ausgleichssysteme, zum Beispiel in der Schweiz.