Versorgungsausgleich - Begriff
Der Begriff des Versorgungsausgleich bezeichnet ein Rechtsinstitut des Familienrechts. Er findet grundsätzlich zwischen geschiedenen Ehegatten statt. Es handelt sich um einen Ausgleich von im In- und Ausland bestehenden Anrechten, insbesondere aus der gesetzlichen Rentenversicherung, aus anderen Regelsicherungssystemen wie der Beamtenversorgung oder berufsständischen Versorgung, aus der betrieblichen Altersversorgung oder aus der privaten Alters- und Invaliditätsversorgung (§