FamFG
Die Bezeichnung "FamFG" ist die amtliche Abkürzung für das grundsätzlich am 01.09.2009 in Kraft getretene Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG). Es wurde als Art. 1 des Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-Reformgesetz–FGG-RG) vom 17.12.2008, BGBl. I 2586, eingeführt. (Symbolbild Gesetzbuch) Es enthält unter anderem das - sc